Rechtsprechung
BVerwG, 19.10.1988 - 1 B 126.88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,11881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Widerruf einer Rechtsberatungserlaubnis - Gefahr einer Schädigung von Mandanten - Verschiedenartigkeit der Berufe des Rechtsbeistands, des Rechtsanwalts und des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.08.1988 - 6 A 2/88
- BVerwG, 19.10.1988 - 1 B 126.88
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.05.1977 - I C 43.74
Rechtsbeistandes - Zuverlässigkeit - Persönliche Eignung - Eröffnung des …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1988 - 1 B 126.88
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß unter solchen Umständen der Gefährdungstatbestand der §§ 14 Abs. 1 und 6 Satz 3 der (Ersten) Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes erfüllt und der Widerruf der Rechtsberatungserlaubnis nach diesen Vorschriften geboten ist (Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 Buchholz 355 RBerG Nr. 32 = NJW 1977, 2178 [BVerwG 03.05.1977 - I C 43/74]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1995 - 4 A 557/93
Gewerberecht: Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder …
Die Berufe des Rechtsbeistandes, des Rechtsanwaltes und des Steuerberaters und ihre gesetzliche Ausgestaltung sind insgesamt so verschieden, daß der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gehindert ist, die Widerrufsregelungen für diese Berufe unterschiedlich zu ordnen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.10.1988 - 1 B 126.88 -, Der Rechtsbeistand 1989, 16 (17).